Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 98/2001, zu den , 18 und 22, BGBl. Nr. 560/1985)

1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

2. - 12. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)

13. Die Art. 49 Z 1 und 2 (, ), 59 (Jurisdiktionsnorm), 77 Z 2, 3 und 5 (, , ) sowie 94 Z 1, 2, 9 und 11 (, , , ) sind auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage oder der verfahrenseinleitende Antrag bei Gericht nach dem 31. Dezember 2001 angebracht wird.

14. - 30. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)