Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften
Die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen verjähren nicht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften
Die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen verjähren nicht.