Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Anlässlich der Auszahlung der Rohstoffzuschläge gemäß hat die Ökostromabwicklungsstelle die Anlagenbetreiber gemäß darauf hinzuweisen, dass bei einem betriebswirtschaftlich wirksamen Rückgang der Rohstoffpreise der Tatbestand der Überförderung erfüllt ist und ein aliquoter Teil des empfangenen Rohstoffzuschlags zurückgefordert werden wird.