Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Neuerliche Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme

. Wird der Betrieb der Rohrleitungsanlage durch mehr als fünf Jahre unterbrochen, so ist zu seiner Wiederaufnahme eine neuerliche Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme gemäß erforderlich.