Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Milchautomaten

. Rohmilch kann durch einen nach anerkannten Kriterien geprüften Milchautomaten abgegeben werden, wenn gewährleistet ist, dass die Rohmilch durch den Milchautomaten oder dessen Standort keine hygienisch nachteilige Beeinträchtigung erfährt.