Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 1995, V 57/95-9, die Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wagrain vom 4. April 1991, mit der die sogenannte "Röckgasse" zur öffentlichen Interessentenstraße erklärt wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 47/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
