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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 47/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 1995, , die Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wagrain vom 4. April 1991, mit der die sogenannte "Röckgasse" zur öffentlichen Interessentenstraße erklärt wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.