4. Warenkreis Das Abkommen umfasst alle Waren der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs. Für Ursprungserzeugnisse sind bestimmte Stufenpläne nach Anhang 2-A des FHA zum Zollabbau vorgesehen. Die in diesem Anhang festgelegte Beseitigung der Zölle gilt nicht für gebrauchte Kraftfahrzeuge der HS - Pos. 87.02, 87.03 und 87.04.
