← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung von Chemiewaffen (AH-4603)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.07.2024 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Arbeitsrichtlinie Restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung von Chemiewaffen (AH-4603) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2018