2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems Anwendung, sofern diese Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner sind. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst die Gebiete der EU und Andorras. Für Erzeugnisse der Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems besteht eine Zollunion zwischen der EU und Andorra (siehe dazu Arbeitsrichtlinie UP-4800).
