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Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.08.2016 · Quelle: Findok

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Die Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720) stellt einen Auslegungsbehelf zur Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Bezug auf die von den Zollämtern und Zollorganen auf Grund dieser Verordnung durchzuführenden Kontrollen von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2013