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Arbeitsrichtlinie Al-Qaida-Netzwerk (AH-4601)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.06.2023 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie Al-Qaida-Netzwerk (AH-4601) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 31. Juli 2012