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Arbeitsrichtlinie Libyen-Embargo (AH-2216)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.04.2025 · Quelle: Findok

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Anlage 2 Anhang VII der Verordnung (EU) 2016/44 - Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif übernommen und sind in Anhang I jener Verordnung festgelegt; es handelt sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung geltenden sowie, mit den nötigen Abänderungen, durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Codes. KN-Code Bezeichnung   8407 21 Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Fremdzündung) ex 8408 10 Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Selbstzündung) ex 8501 31 Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W ex 8501 32 Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW ex 8903 10 Aufblasbare Boote zu Sport- oder Vergnügungszwecken ex 8903 99 Motorboote mit Außenbordmotor