← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 06.01.2021 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2010