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Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.05.2011 · Quelle: Findok

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Einleitung Die Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen im Hinblick auf § 29 ZollR-DG zu vollziehenden, auf Grund des Arzneimittelgesetzes erlassenen Schutzmaßnahmen (Verbote der Einfuhr und des Inverkehrbringens) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 4. März 2009