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Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) (VB-0331)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2016 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) stellt einen Auslegungsbehelf zu dem von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Einfuhrverbot für Jungrobben des Artenhandelsgesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007