Die Arbeitsrichtlinie über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak (AH-2612, Irak-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über das Irak-Embargo dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2007
