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Usbekistan - Embargo (AH-2081)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 03.04.2009 · Quelle: Findok

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Einleitung Die Arbeitsrichtlinie über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Usbekistan (AH-2081, Usbekistan-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen, die zur inneren Unterdrückung verwendet werden könnten, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 13. August 2007 Das Approbationsdatum dieser Arbeitsrichtlinie dient lediglich der Überführung der Stammfassung in der Findok und wurde inhaltlich nicht geändert.