Artikel II
Die Kundmachung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. August 1978 über die Richtlinien für eine Musterwasserleitungsordnung samt Anlage, LGBl. 6951/1–0, wird aufgehoben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel II
Die Kundmachung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. August 1978 über die Richtlinien für eine Musterwasserleitungsordnung samt Anlage, LGBl. 6951/1–0, wird aufgehoben.