Artikel I
Der Inhalt der Kundmachung über die Richtlinien für die Wasserleitungsordnung (Musterwasserleitungsordnung) ist Anlage I zu entnehmen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
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Der Inhalt der Kundmachung über die Richtlinien für die Wasserleitungsordnung (Musterwasserleitungsordnung) ist Anlage I zu entnehmen.