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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 61/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 Burgenländisches Rettungsgesetz 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden, LGBl. Nr. 44/2007, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.