Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden, LGBl. Nr. 44/2007, wird aufgehoben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 61/2024
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 Burgenländisches Rettungsgesetz 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden, LGBl. Nr. 44/2007, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.