Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde
. Zusätzlich zur bescheidmäßigen Feststellung der Zugehörigkeit eines Schiffs zur Rheinschifffahrt wird die Urkunde nach dem Muster der Anlage 2 ausgestellt. Die Gültigkeit der Urkunde endet vorbehaltlich der Bestimmungen des längstens zwei Jahre nach ihrer Ausstellung.
