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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 3/2012

Änderung

VBl. Tirol Nr. 52/2024

VBl. Tirol Nr. 4/2025

VBl. Tirol Nr. 113/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 7 Abs. 4 und 8 Abs. 1 und 2 der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 113/2011, wird verordnet:

Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:

a) für Motorfahrräder und Motorräder 0,25 Euro,,

b) für Personen- und Kombinationskraftwagen 0,50 Euro,

c) für jede Person, deren Mitbeförderung in einem Personen- und Kombinationskraftwagen dienstlich notwendig ist, 0,15 Euro.

(1) Die Tagesgebühr beträgt 36,50 Euro.

(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 37,70 Euro und bei Reisen in andere Länder 50,30 Euro.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 47/2008, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.