Es wird der Regionalverband Region Rosalia errichtet, dem die örtlichen Tourismusverbände der Gemeinden
Mattersburg
Forchtenstein
Wiesen
Marz
Neudörfl
Bad Sauerbrunn
Pöttelsdorf
Schattendorf
und Sigleß
angehören.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 54/1993
Auf Grund des § 9 Abs. 1 des Bgld. Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 36/1992, wird verordnet:
Es wird der Regionalverband Region Rosalia errichtet, dem die örtlichen Tourismusverbände der Gemeinden
Mattersburg
Forchtenstein
Wiesen
Marz
Neudörfl
Bad Sauerbrunn
Pöttelsdorf
Schattendorf
und Sigleß
angehören.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.