Im Interesse der Förderung des Tourismus wird der Regionalverband Blaufränkisch Mittelburgenland errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 51/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36 in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994, wird verordnet.
Dem Regionalverband Blaufränkisch Mittelburgenland gehören die örtlichen Tourismusverbände folgender Gemeinden an:
Deutschkreutz
Draßmarkt
Frankenau-Unterpullendorf
Horitschon
Kobersdorf
Lackenbach
Lockenhaus
Lutzmannsburg
Markt St. Martin
Neckenmarkt
Neutal
Oberpullendorf
Piringsdorf
Raiding
Steinberg-Dörfl
Stoob
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
