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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 51/1995

Änderung
Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36 in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994, wird verordnet.

Im Interesse der Förderung des Tourismus wird der Regionalverband Blaufränkisch Mittelburgenland errichtet.

Dem Regionalverband Blaufränkisch Mittelburgenland gehören die örtlichen Tourismusverbände folgender Gemeinden an:

Deutschkreutz

Draßmarkt

Frankenau-Unterpullendorf

Horitschon

Kobersdorf

Lackenbach

Lockenhaus

Lutzmannsburg

Markt St. Martin

Neckenmarkt

Neutal

Oberpullendorf

Piringsdorf

Raiding

Steinberg-Dörfl

Stoob

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.