Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung

(1) Die betroffenen Grundstücke der vom Regionalprogramm umfassten Tiefengrundwasserkörper sind in Form zweier Übersichtskarten im Maßstab 1:250.000 (Anlage 2) und von 186 Detailkarten im Maßstab 1:5.000 (Anlage 3, Karten 1-19) planlich dargestellt.

(2) Zusätzlich können die Widmungsgebiete im Internet unter „www.gis.steiermark.at

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Kartencenter

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Digitaler Atlas

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Gewässer & Wasserinformation

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Grundwasser“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.