Geltungsbereich
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Zwettl.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 22/2025
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:
Geltungsbereich
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Zwettl.
Begriffsbestimmung
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
Agrarische Schwerpunkträume: Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion;
Zielsetzungen
1. Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft und Minimierung der Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungsentwicklung
2. Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit
3. Vermeidung von räumlichen Nutzungskonflikten
4. Sicherstellung einer klimaverträglichen Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Funktionen „Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Versorgung und Mobilität“
Maßnahmen für den Naturraum
In den in den Anlagen 3 bis 16 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
- Grünland-Land- und Forstwirtschaft
- Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen
- Erhaltenswerte Gebäude im Grünland
- Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen
- Grünland-Windkraftanlagen
- Grünland-Kellergassen
- Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche
- Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen
Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.
Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung
Es werden die in den Anlagen 3 bis 16 grafisch und in der Anlage 17 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Monitoring
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
Anlage 1
Übersicht
(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)
Anlage 17
(Anm.: Anlage 17 wird als PDF dokumentiert.)
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.