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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 57/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 15 Abs. 4 Burgenländisches Gesundheitswesengesetz 2017 - Bgld. GwG 2017, LGBl. Nr. 6/2018, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2024, wird kundgemacht:

Die Landes-Zielsteuerungskommission hat den geänderten Regionalen Strukturplan Gesundheit Burgenland 2025 einvernehmlich beschlossen. Der Regionale Strukturplan Gesundheit Burgenland 2025 wird als Anlage 1 verlautbart.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.