Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. III Nr. 132/2009

Änderung

BGBl. III Nr. 258/2013 (NR: GP XXIV RV 995 AB 1053 S. 93. BR: AB 8444 S. 793.)

Weitere Inhalte

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Weitere Inhalte

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Mai 2008 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt. Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik tritt der Vertrag gemäß seinem Art. 6 Abs. 2 mit 1. Dezember 2009 in Kraft.

Der Vertrag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 306 vom 17.12.2007 S. 1 und ABl. Nr. C 115 vom 09.05.2008 S. 1, veröffentlicht.

(Anm.: Deutsche Sprachfassung des Vertrags von Lissabon ist als PDF dokumentiert.

Die Änderungen des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, BGBl. III Nr. 258/2013, und die Berichtigungen der authentischen deutschen Sprachfassung, BGBl. III Nr. 149/2016, BGBl. III Nr. 156/2016, BGBl. III Nr. 159/2016 und BGBl. III Nr. 169/2016, konnten nicht eingearbeitet werden und sind daher als PDF dokumentiert.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 258/2013

Fassungen ab: 01.12.2011

Erfasste Bestimmungen: Anl. 1

RIS-Fundstelle: BGBl. III Nr. 258/2013 (NR: GP XXIV RV 995 AB 1053 S. 93. BR: AB 8444 S. 793.)

BGBl. III Nr. 258/2013

Materialien noch nicht erschlossen.

BGBl. III Nr. 132/2009 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.12.2009

Erfasste Bestimmungen: Anl. 1, Anl. 2

BGBl. III Nr. 132/2009

Materialien noch nicht erschlossen.