. Hinsichtlich der Regelung des Verkehres auf Grenzstraßen, Grenzwegen und Grenzbrücken (Straßenpolizei) werden besondere Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten getroffen werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Hinsichtlich der Regelung des Verkehres auf Grenzstraßen, Grenzwegen und Grenzbrücken (Straßenpolizei) werden besondere Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten getroffen werden.