Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. Abschnitt.

Regelung des Jagdrechtes an der Grenze.

. In Ansehung des Jagdrechtes und dessen Ausübung haben die auf dem Gebiete des betreffenden Staates geltenden Rechtsnormen Anwendung zu finden.