Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Abschnitt.

Regelung des Fischfanges und der Fischzucht auf den nassen Grenzen.

. Während der laufenden Pachtperiode treten in den Pachtverhältnissen keine Änderungen ein. Nach Ablauf dieser laufenden Pachtperiode treten für die Pachtverhältnisse die Gesetze des betreffenden Staates in Wirksamkeit.