. Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch auf die Donau, March und Thaya insoweit Anwendung, als durch die über diese Wasserläufe zu treffenden Sonderübereinkommen nichts anderes bestimmt wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch auf die Donau, March und Thaya insoweit Anwendung, als durch die über diese Wasserläufe zu treffenden Sonderübereinkommen nichts anderes bestimmt wird.