. Die Wasserrechtsbehörden der Vertragsstaaten können in den durch diesen Vertrag geregelten Wasserrechtsangelegenheiten miteinander auch schriftlich unmittelbar verkehren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Wasserrechtsbehörden der Vertragsstaaten können in den durch diesen Vertrag geregelten Wasserrechtsangelegenheiten miteinander auch schriftlich unmittelbar verkehren.