Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

Entschädigungsverfahren

Um die Reziprozität zwischen den Parteien hinsichtlich des Verzichts auf Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe gemäß Artikel VIII Absatz 2 (f) des NATO SOFA sicherzustellen, ist der in diesem Artikel für Dänemark genannte Betrag (9.670 DKK) für alle Parteien maßgebend.