Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. Oberinntal (Landeck) mit dem Amtssitz in 6500 Landeck, Urtlweg 30, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 25. Feber 1986 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.