Der Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. Wien-Favoriten-Thomaskirche mit dem Amtssitz in 1100 Wien 10, Pichelmayergasse 2, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 19. Jänner 1983 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 112/1983
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 112/1983 · Stammfassung
Fassungen ab: 26.02.1983
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 112/1983 ↗
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