Dem Werk der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich „Evangelisches Schulwerk Oberschützen“ mit dem derzeitigen Sitz in 7432 Oberschützen kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 8. November 1993 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechtes zu.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 854/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 854/1993 · Stammfassung
Fassungen ab: 17.12.1993
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 854/1993 ↗
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