Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe vor einem Gericht des anderen Vertragsstaates kann auch durch Vermittlung einer konsularischen Behörde des Vertragsstaates, dessen Angehöriger der Antragsteller ist, eingebracht werden.