Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung unterbricht die Verjährung im ersuchten Staat. Maßgebend hiefür ist der Zeitpunkt der Absendung des Ersuchens an den ersuchten Staat.