Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung hat eine kurze Darstellung des Sachverhalts zu enthalten. Ihm werden beigefügt:

a) die Akten in Urschrift, beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Kopie sowie in Betracht kommende Beweisgegenstände;

b) eine Abschrift der Bestimmungen über den Tatbestand und die Strafe, die nach dem am Tatort geltenden Recht auf die Tat anwendbar sind;

c) bei Verkehrsstraftaten außerdem eine Abschrift der für die Beurteilung maßgebenden Verkehrsregeln.