Artikel XV
Im Sinne dieses Vertrages umfaßt der Ausdruck „Strafe“ auch eine vorbeugende (sichernde) Maßnahme.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel XV
Im Sinne dieses Vertrages umfaßt der Ausdruck „Strafe“ auch eine vorbeugende (sichernde) Maßnahme.