Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten des Vertrages treten die bis 22 und 24 bis 28 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr vom 16. Dezember 1954 *) sowie und 47 des zuletzt genannten Vertrages, soweit sie sich auf Strafsachen beziehen, außer Kraft.

Geschehen zu Belgrad, am 1. Februar 1982, in zwei Urschriften in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 224/1955