Sprache
Rechtshilfeersuchen und die beigefügten Schriftstücke sind in einer der offiziellen Sprachen des ersuchten Staates oder unter Anschluß einer Übersetzung in eine dieser Sprachen abzufassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Rechtshilfeersuchen und die beigefügten Schriftstücke sind in einer der offiziellen Sprachen des ersuchten Staates oder unter Anschluß einer Übersetzung in eine dieser Sprachen abzufassen.