Beschränkung der Verwendung
Nach Rücksprache mit dem ersuchenden Staat kann der ersuchte Staat verlangen, daß die erteilten Informationen und Beweise nur unter solchen Bedingungen verwendet werden, die er bestimmt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschränkung der Verwendung
Nach Rücksprache mit dem ersuchenden Staat kann der ersuchte Staat verlangen, daß die erteilten Informationen und Beweise nur unter solchen Bedingungen verwendet werden, die er bestimmt.