Ist die ersuchte Behörde nicht zuständig, so leitet sie das Rechtshilfeersuchen von Amts wegen an die zuständige Behörde weiter.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ist die ersuchte Behörde nicht zuständig, so leitet sie das Rechtshilfeersuchen von Amts wegen an die zuständige Behörde weiter.