Jeder Vertragschließende Staat benachrichtigt den anderen Vertragschließenden Staat von allen dessen Staatsangehörige betreffenden strafrechtlichen Verurteilungen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jeder Vertragschließende Staat benachrichtigt den anderen Vertragschließenden Staat von allen dessen Staatsangehörige betreffenden strafrechtlichen Verurteilungen.