Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auf Ersuchen des Justizministeriums eines der beiden Vertragsstaaten wird das Justizministerium des anderen Vertragsstaates alle Auskünfte über das in diesem Staat in Kraft stehende Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafvollzugsrecht erteilen.