Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In Anwendung des Artikels 16 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens wird die Übersetzung von Ersuchen sowie von beigefügten Unterlagen nicht gefordert.