Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außer den in des Europäischen Übereinkommens vorgesehenen Angaben sind in dem Ersuchen um Zustellung von Verfahrensurkunden und Entscheidungen der zuständigen Behörden die Art des zuzustellenden Schriftstückes sowie die Stellung des Empfängers im Verfahren zu bezeichnen.