Artikel XVIII
Im Sinne dieses Vertrages bedeutet der Ausdruck „vorbeugende Maßnahme“ eine die Freiheit entziehende Maßnahme, die durch ein Erkenntnis eines Strafgerichtes neben oder an Stelle einer Strafe angeordnet wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel XVIII
Im Sinne dieses Vertrages bedeutet der Ausdruck „vorbeugende Maßnahme“ eine die Freiheit entziehende Maßnahme, die durch ein Erkenntnis eines Strafgerichtes neben oder an Stelle einer Strafe angeordnet wird.